Erdaushubarbeiten entsorgen: Darauf sollten Sie achten

Zur Entsorgung von Erdaushub, der unter den Abfallschlüssel AVV 170504 fällt, bestellen Sie einfach bei uns einen geeigneten Container.

Dabei ist auf jeden Fall zu berücksichtigen, dass Erdaushub von anderen Abfallarten (wie zum Beispiel Mischabfall, Bauschutt, Bau- und Abbruchabfällen, Grünschnitt, Holz- und Gartenabfällen, Baustellenabfällen) sauber zu trennen ist.

Erdaushub muss zur Entsorgung grundsätzlich frei von den beschriebenen Verunreinigungen oder gar Kontaminierungen wie beispielsweise Öl sein. Nur dann gilt der Erdaushub in den Augen des Gesetzes als unbelastet. In vielen Fällen kann dieser Erdaushub in unterschiedlichen Baumaßnahmen sogar wiederverwendet werden.

Für jeden Verursacher von Erdaushub besteht in Deutschland bei der fachgerechten Entsorgung von Erdaushub die Grundbedingung, dass der betreffende Boden stets sauber ist. Deshalb hier die Klärung der Frage „Was darf im Erdaushub enthalten sein und was nicht?“

Wir helfen Ihnen gerne – rufen Sie uns an 06826 – 524333!