Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Veränderungen bei der Nachweisführung für gefährliche Abfälle ab 01.04.2010 

Die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bringt für die Entsorgungsbranche umfangreiche Neuerungen bei der Entsorgung von Sonderabfällen mit sich.

Ab dem 01. April 2010 müssen Nachweise für gefährliche Abfälle (> 20 t/Jahr) elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden.

Diese gesetzlich verbindlichen Regelungen betreffen alle heute in Papierform geführten Dokumente, wie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine.

Der Datenverkehr zwischen Abfallerzeugern, Entsorgern und Behörden läuft bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS Abfall). Dabei handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern um eine technische Infrastruktur:

Ziel des elektronischen Abfallnachweisverfahrens ist es, die abfallrechtliche Überwachung durch die Behörden zu erleichtern und den Datenaustausch zwischen den Beteiligten zu vereinfachen. Durch die papierlose Dokumentation sollen Abfallerzeuger, Entsorger, Behörden und natürlich die Umwelt entlastet werden.

Was bedeutet die Umstellung auf den elektronischen Nachweis?

Ab dem 01.04.2010 werden die Daten im Bereich der Sonderabfall-Entsorgung ausschließlich elektronisch erfasst, dokumentiert und via Internet übermittelt. Das eANV ersetzt die bisherigen, aufwändig zu erstellenden Papierformulare „Begleitschein“ (6fach) und Entsorgungsnachweis.

Alle rechtsverbindlichen Dokumente müssen in Zukunft durch eine elektronische Unterschrift (Signatur) mittels Kartenlesegerät signiert und revisionssicher archiviert werden (elektronische Registerführung). Das elektronische Register ersetzt das bisherige
Nachweisbuch.

Jeder Beteiligte muss mit seinen Daten bis zum 01.04.2010 bei der ZKS registriert sein. Dies gilt auch dann, wenn Erzeuger und Beförderer die Übergangsfrist nutzen und erst am 01.02.2011 mit der elektronischen Nachweisführung beginnen.

Abfallerzeuger, die ihre Abfälle (< 20 t/Jahr) ausschließlich über Sammelentsorgungsnachweise entsorgen lassen, sind von der Umstellung nicht betroffen. Diese erhalten weiterhin ihre Übernahmescheine in Papierform.

Als innovatives Serviceunternehmen bieten wir unseren Kunden eine Vielfalt an Dienstleistungen rund um das eANV – von der Registrierung bei der ZKS, über die Erstellung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen bis hin zur elektronischen Registerführung.